RST-MED / RST-MED Win Entwicklungsgeschichte 

2022 Anfang Dezember 2022 wurde RST-MED Win nach Einreichung der Zertifizierungsunterlagen bei der KBV erfolgreich für das neue Muster 62 (Außerklinische Intensivpflege (AKI)) zertifiziert. Das neue, dreiteilige Formular steht im Programm ab 01.01.2023 zur Direktbedruckung und für die Blankoformularbedruckung zur Verfügung.

Seit 1. Juli 2022 steht allen Anwendern mit HBA, KIM-Client und KIM-Modul die eAU, die bereits vor einem Jahr erfolgreich zertifiziert wurde, uneingeschränkt zur Verfügung.

Nachdem Ende Januar endlich alle technischen Hürden mit RU-Konnektor, Lesegerät, HBAs etc. überwunden waren, konnte erfolgreich ein eRezept in der Referenzumgebung erzeugt werden. Damit fand diese Zertifizierung auch einen erfolgreichen Abschluss. RST-MED Win ist damit auch eRezept-ready.

Das neue Jahr fing mit der Rezertifizierung (Sichtprüfung) zur Arzneimittelverordnung (AMV/AVWG) gut an. Nach kleineren Änderungen in der Formulierung von Hinweistexten wurde noch im Januar die neue Prüfnummer
  • Y/400/2204/36/067 für die Arzneimittelverordnung
im Zusammenhang mit der Arzneimitteldatenbank ifap praxisCENTER 3 von der KBV mitgeteilt.
2021 Da zum 1. Januar 2022 wieder Kodierrichtlinien/Kodierunterstützung (KRW bzw. AKR) eingeführt werden sollten, wurden ab Oktober die veröffentlichten Anforderungen umgesetzt, die Prüffälle abgearbeitet und die Unterlagen bei der KBV eingereicht. Im Dezember teilte die KBV die neue Prüfnummer
  • Y/168/2201/36/067 für die Kodierunterstützung
mit. Alle Anforderungen zur korrekten ICD-10-Kodierung sind in RST-MED Win umgesetzt.

Im Oktober konnten alle eRezept-Prüffälle der KBV erfolgreich eingereicht werden. Zum Abschluss der eRezept-Zertifizierung fehlt nur noch ein endgültiger "echter" eRezept-Test in der Referenzumgebung (RU), was aber wegen Lieferschwierigkeiten der notwendigen Hardwarekomponenten nicht sofort möglich war.

Mit den Erfahrungen der Implementierung der eAU-Funktionen konnten auch die Funktionen für den ePA-Zugriff (elektronische Patientenakte), die Verwaltung des HBAs (Heilberufsausweis, PIN-Verwaltung, Signatur) erfolgreich umgesetzt sowie die ersten Schritte zum eRezept gemacht werden. Eine erste Version von RST-MED Win mit diesen neuen Funktionen wurde noch im August an Anwender ausgeliefert.

Nach der erfolgreichen KIM-Zertifizierung konnte die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) in RST-MED Win implementiert und zur Zertifizierung eingereicht werden. Der erfolgreiche Abschluss wurde von der KBV im Juli durch die neue Prüfnummer
  • Y/80/2107/36/067 für die eAU
mitgeteilt. Damit wäre RST-MED Win sofort für den Einsatz der eAU zugelassen. Aufgrund der noch vielen technischen Probleme in der TI wurde aber noch vom Einsatz vorerst abgeraten.

Ebenfalls im Mai wurde die erste Version der Archiv- und Wechselschnittstelle (AWS) mit einer BDT-Import und Export-Schnittstelle entwickelt. Eine offizielle Zertifizierung steht noch aus.

Im Mai wurde die Konformität von RST-MED Win zur Konnektorschnittstelle in Zusammenarbeit mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen), KIM-Mail (Senden und Empfangen von Mails mit Anhang; Voraussetzung für die eAU), KIM-Adressabruf etc. von der gematik bestätigt.

Als Zugeständnis der KBV an die PVS-Hersteller wegen der Mehrarbeit aufgrund der Corona-Formulare, Abrechnungsvorschriften, neue ICD-10-Kodes, notwendige Zwischenupdates etc. wurde die Zulassung für die Labordatenübernahme nach LDT 3.0 automatisch Anfang März verlängert. Die neue Prüfnummer
  • Y/43/2110/36/067 für den Befundimport nach LDT 3.0
ist bis Ende September 2024 gültig.
2020 Anfang Dezember erfolgte als letzte Zertifizierung für das Jahr 2020 die Zertifizierung für die B1-Schnittstelle der Verordnungssoftwareschnittstelle (VoS). Mit der VoS soll den Praxen die Möglichkeit des problemlosen Wechsels der verwendeten Medikamentendatenbank gegeben werden. Die Zertifizierung wurde gleich mit der ersten Einreichung der Unterlagen zu den geforderten Prüffällen erfolgreich abgeschlossen.

Nachdem das Zertifizierungsverfahren für das neue Heilmittelformular (Muster 13) zu RST-MED Win fast abgeschlossen war, wurde die Einführung kurzfristig im September auf den 01.01.2021 verschoben. Zu wenige Praxiscomputersysteme hätten bis 01.10.2020 die notwendige Zertifizierung erlangt. Mit RST-MED Win wäre das neue Heilmittelformular zum 01.10.2020 einsetzbereit gewesen. Es wurden daher wieder die alten Heilmittelformulare für das vierte Quartal eingebaut und das Zertifizierungsverfahren dann nach dem Quartalsupdate abgeschlossen. Die erfolgreiche Zertifizierung endete in der neuen Prüfnummer
  • Y/495/2101/36/067 für die Heilmittelverordnung (Muster 13).
Die neuen Muster 10c und Muster 10c OEGD (SARS-CoV-2) wurden Anfang Oktober nach erfolgreicher Prüfung im Zertifizierungsportal der KBV ebenfalls für den Blankoformulardruck bereitgestellt.

Ab dem dritten Quartal 2020 wird neu der bundesweite SI-IKK-Vertrag für die HzV-Abrechnung von RST-MED Win unterstützt und durch die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) in Köln zertifiziert. Damit ist RST-MED Win für die Abrechnung der HzV-Verträge AOK-Bayern, BKK-Bayern, EK-Bayern, SI-IKK (bundesweit), LKK-Bayern und TK (bundesweit) sowie für insgesamt 12 weitere HzV-Verträge in Nordrhein und Westfalen-Lippe zugelassen.

Auch für die KV-Connect-Anwendung "eTerminservice - Abrechnungsinformation 2.0 (TSS)" wurde im Juni mit RST-MED Win erfolgreich das Audit bei der kv.digital durchlaufen. Weniger als 23% der Praxiscomputersysteme hatten bis Ende Juni 2020 dieses Audit absolviert. Damit können Abrechnungsinformationen zu im Internet gebuchten Termin automatisch in den Terminkalender und die Abrechnung in RST-MED Win übernommen werden.

Für die zukünftigen KV-Connect-Anwendungen mussten ab Anfang 2020 alle Systeme noch einmal ein KV-Connect-Grundaudit durchlaufen, auch RST-MED Win, obwohl diese korrekte Funktionalität bereits viermal in den letzten Jahren im Rahmen von KV-Connect-Modulen (1-Click-Abrechnung, LDT, TSS etc.) gezeigt wurde.
Die über 30 Seiten Dokumentation und die 7 Videos zum Ablauf wurden Ende April bei der kv.digital eingereicht und nach Klarstellung zweier Punkte im Mai der erfolgreiche Abschluss des Audits "Anbindung an KV-Connect" bestätigt. Die Liste der erfolgreich auditierten Systeme ist bei der KV-Telematik abrufbar. Weniger als die Hälfte der Systeme hat zu diesem Zeitpunkt diesen Schritt erfolgreich vollzogen.
Nachdem für die KVDT-Rezertifizierung von RST-MED Win durch die KBV in Berlin bereits vorab online über das Zertifizierungsportal der KBV die 1-Click-Abrechnung per KV-Connect/KV-SafeNet geprüft und am 3. Dezember 2019 die Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen worden war, erfolgte am 27. Februar 2020 vor Ort in Berlin die KVDT/KADT-Rezertifizierung.
Nach der Klärung von Unstimmigkeiten in den KBV-Prüffällen wurde am 16. April der erfolgreiche Abschluss der Zertifizierung mit den Prüfnummern
  • Y/1/2007/36/067 für die Kassenabrechnung (KVDT)
  • Y/2/2007/36/067 für die Kurarztabrechnung (KADT)
mitgeteilt.
2019 Nach erfolgreichem Audit der neuen eTerminservice 2.0-Schnittstelle bei der KV-Telematik Mitte August wurden die notwendigen Zertifizierungsunterlagen bei der KBV eingereicht und bereits am 27. August die Zertifizierung für RST-MED Win zum Thema eTerminservice abgeschlossen. Es wurde die neue Prüfnummer Y/167/1908/38/067 zugeteilt.

Anfang Februar wurden weitere Formulare zur Direktbedruckung und für den Blankoformulardruck in RST-MED Win integriert. Unter anderem handelte es sich dabei um das ab 1. April gültige neue Muster 4 (Krankenbeförderung) sowie um Muster 64 (Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter) und Muster 65 (Ärztliches Attest Kind).
Die Zertifizierungsunterlagen wurden am 4. Februar bei der KBV eingereicht und bereits am 6. Februar die komplette Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen. Alle in RST-MED Win integrierten Blankoformulare sind mit der Prüfnummer
  • Y/9/1901/36/067 für alle integrierten KV-Formulare im Blankoformulardruck (BfB).
Damit sind jetzt 37 zertifizierte KV-Formulare und über 10 sonstige Formulare (u.a. BG) für den Blankoformulardruck in RST-MED Win integriert. Zusammen mit den diversen HzV-Formularen stehen über 50 Formulare im Voll-/Blankoformulardruck mittels Laserdrucker in RST-MED Win zur Verfügung.
2018 Anfang Oktober erfolgt die Rezertifizierung bezüglich des aktuellen Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG 4.1) bei der KBV in Berlin. Die erfolgreiche Rezertifizierung wird mit der neuen ab 1. April 2019 gütigen Prüfnummer
  • Y/400/1904/36/067 für die Arzneimittelverordnung nach AVWG 4.1
    mit der Arzneimitteldatenbank ifap praxisCENTER
bestätigt. Diese Prüfnummern sind bis März 2022 gültig.

Nach kompletter Rezertifizierung aller in RST-MED Win verfügbaren relevanten KV-Formulare wurde von der KBV am 5. Juni das positive Prüfergebnis mit der neuen Prüfnummer mitgeteilt.

Nach der Umsetzung der umfangreichen Anforderungen zur Ansteuerung des neuen Konnektors mit angeschlossenem E-Health-Terminal und integrierter SMC-B/Praxiskarte wurde nach Einreichung der Zertifizierungsunterlagen am 16. Mai das positive Prüfungsergebnis von der gematik mitgeteilt.
Dem Einsatz von RST-MED Win im Zusammenhang mit Konnektor und Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) steht somit nichts mehr im Wege.
2017 Durch die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) in Köln wird RST-MED Win noch im November für den Einsatz des elektronischen Patiententeilnehmerverzeichnis (PTV) geprüft und für 2018 zugelassen.

Ab 2018 ist die Labordatenbefundübertragung nach LDT 3.0 möglich. Die Übertragung erfolgt dann verschlüsselt über eine sichere Verbindung mit KV-Connect. Praxiscomputersysteme, die diese Art der Datenübertragung unterstützen, müssen bei der KV-Telematik erfolgreich ein Audit durchlaufen und anschließend bei der KBV die Zertifizierung für den LDT 3.0-Befundimport vornehmen.
RST-MED Win ist eines der ersten Systeme, das im September beide Prüfungen erfolgreich durchlaufen hat. Die neue Prüfnummer
  • Y/43/1709/36/067 für den Befundimport nach LDT 3.0
wurde abschließend im September von der KBV zugeteilt. Somit können alle Anwender von RST-MED Win ab 2018 Labordaten im Format LDT 2.0 oder LDT 3.0 verarbeiten.

Der August wird zur Integration weitere Formulare und neue, ab 10/2017 gütige Formulare genutzt. Die erfolgreiche Zertifizierung aller Formulare für den Blankoformulardruck bestätigt die KBV in der neuen Prüfnummer Y/9/1410/51/067. Diese ist bis Ende 2019 gütig.

Im Mai erfolgt eine Sichtprüfung von RST-MED Win bei der KBV in Berlin. Überprüft wird dabei die korrekte Arbeit im täglichen Praxisbetrieb hinsichtlich Datenerfassung, Verarbeitung von seltenen Spezialfälle bei sonstigen Kostenträgern, Verarbeitung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK, von Generation 0 bis Generation 2), Formulardruck, Ringversuchszertifikat und Quartalsabrechnung.
RST-MED Win erfüllte alle Anforderungen aus den weit über 200 Seiten umfassenden Anforderungskatalogen, so dass bereits Anfang Juni die Zuteilung den neuen Prüfnummern
  • Y/1/1707/36/067 für die Kassen-/ADT-Abrechnung
  • Y/2/1707/36/067 für die Kurarzt-/KADT-Abrechnung
RST-MED Win ist somit wieder für die nächsten drei Jahre für den Praxiseinsatz rezertifiziert und zugelassen.
2016 Mitte Dezember wird erfolgreich die Konformanzprüfung durch die KBV für den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) in Zusammenarbeit mit dem ifap praxisCENTER für RST-MED Win abgeschlossen. Dem verpflichtenden Einsatz ab 1. April 2017 steht somit nichts im Wege.

Am 1. Dezember meldet die KBV den Abschluss der erfolgreichen Zertifizierung der Heilmittelverordnung in RST-MED Win. Dazu wird die neue Prüfnummer
  • Y/495/1701/36/067 für die korrekte Erstellung von Heilmittelverordnungen
vergeben.

Ab Oktober ist in RST-MED Win in Zusammenarbeit mit dem ifap praxisCENTER der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) verfügbar. Er wird mittelfristig den seit vielen Jahren in RST-MED Win verfügbaren Medikamentenplan ersetzen und neue Funktionen bieten.
2015 Gegen Ende des Jahres werden die ersten umfangreicheren Windows 10-Kompatibilitätstests durchgeführt. RST-MED Win läuft problemlos unter dem neuen Betriebssystem, jedoch fehlen noch zu einigen Geräten (Druckern, eGK-Lesegeräten, Medizingeräte etc.) die entsprechenden Windows 10-Treiber, weshalb eine Umstellung in den Arztpraxen auf Windows 10 erst ab Mitte 2016 empfohlen wird.

Ende Oktober erhält das Labormodul zu RST-MED Win die neuen Prüfnummern, gültig bis 2018:
  • Y/31/1601/24/067 und Y/32/1601/24/067 für den Labordatenimport (LDT)
  • Y/33/1601/24/067 und Y/34/1601/24/067 für die Labordatenauftragserstellung (LDT)
Mitte Oktober erfolgt eine erneute Rezertifizierung bezüglich des Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) bei der KBV in Berlin. Die erfolgreiche Rezertifizierung wird mit den neuen Prüfnummern bestätigt. Diese Prüfnummern sind bis März 2019 gültig.

Einmal pro Quartal wird RST-MED Win von der HÄVG (Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG) für die HzV-Abrechnung für insgesamt 18 HzV-Verträge geprüft und rezertifiziert.

Der Schwerpunkt im ersten Halbjahr liegt auf der Umsetzung der neuen Online-Funktionalitäten (KV SafeNet, HzV Online Key). RST-MED Win unterstützt alle diese unterschiedlichen Lösungen.
2014 Zur offiziellen Einführung der eGK zum 1. Oktober 2014 mussten trotz Rezertifizierung im März alle Programmteile im Juli neu zertifiziert werden. Dazu gehörten die Kassenabrechnung (KVDT), Kurarztabrechnung (KADT), Labordatenübertragung (LDT, Import und Export) und die komplette Blankoformularbedruckung. Insgesamt 7 neue Prüfnummern werden für RST-MED Win für die Zulassung der nächsten drei Jahre vergeben.
Im März erfolgte die Rezertifizierung des kompletten Praxiscomputersystems RST-MED Win vor Ort bei der KBV-Prüfstelle in Berlin. Es werden Bedienung und Funktionen aus dem Alltagsbetrieb, die korrekten Verarbeitung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in den verschiedenen Varianten, das Ringversuchszertifikat, die Kurarztabrechnung etc. sowie wieder seltenere Sonderfälle abgeprüft.
RST-MED Win erfüllte alle diese Anforderungen, so dass bereis eine Woche später die neuen Prüfnummern
  • Y/1/1407/36/067 für die Kassen-/ADT-Abrechnung
  • Y/2/1401/36/067 für die Kurarzt-/KADT-Abrechnung
schriftlich vorliegen.
2013 Immer mehr Praxen steigen mit RST-MED Win auf die papierlose Praxis um. Das in den Möglichkeiten stark erweiterte integrierte Archivsystem im Zusammenhang mit der Anbindung von Medizingeräten, der direkten Ansteuerung von Scannern (mit Stapeleinzugssteuerung) und Bildaufnahmegeräten (WebCam, Videokamera u.ä) sowie dem eingebauten Sprachaufzeichnungsmodul erfüllt alle diesbezüglichen Anforderungen.
Der Blankoformulardruck konnte aufgrund der Erfahrungen der letzten 6 Monate weiter optimiert, Ressourcen schonender umgesetzt und mit zusätzlichen Funktionen für die unterschiedlichen Drucker ausgestattet werden.
Zum 1. Juli musste für die KV-Abrechnung und für die HzV-Abrechnung die Möglichkeit der Online-Abrechnung nachgewiesen werden. In Kooperation mit anderen Softwareanbietern konnten diese komplexen Anforderungen relativ schnell erfüllt werden. Für die KV-Abrechnung mittels KV-Connect wird die Prüfnummer
  • Y/61/1306/36/067 für die KV-Abrechnung mittels KV-Connect
von der KBV erteilt. Dabei handelt es sich um die 10. (!) von der KBV für Module von RST-MED Win erteilte Prüfnummer. Von der HÄVG wird RST-MED Win ebenfalls für die Online-Abrechnung zugelassen.
Im ersten Halbjahr werden in zwei Runden zuerst 23 und dann weitere 10 Formulare für die Blankoformularbedruckung (BfB) in RST-MED Win integriert und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin unter der Prüfnummern
  • Y/9/1303/36/067 für den Blankoformulardruck (BfB)
zugelassen. Somit stehen insgesamt 33 KV-Formulare zur Blankoformularbedruckung sowie 8 BG-Formulare und 13 HzV-Formulare für den Voll-/Blankoformulardruck mittels Laserdrucker in dem kostenlosen Zusatzmodul zu RST-MED Win zur Verfügung.
2012 Neben den bisher verfügbaren 5 HzV-Verträgen im Bereich der KV Bayern werden die Anforderungen von 12 weiteren HzV-Verträgen aus der KV Nordrhein sowie der KV Westfalen-Lippe umgesetzt und von der HÄVG (Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG) für 2013 zertifiziert.
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben zur Medikamentenverordnung erfolgte am 12.10. bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin eine Sichtprüfung von RST-MED Win bezüglich der Einhaltung der Vorschriften zum AVWG 3.1 (Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz). Diese Sichtprüfung resultierte in der Zuteilung der neuen, bis Ende 2014 gültigen Prüfnummern
  • Y/335/1301/24/067 für AVWG 3.1 mit der werbehaltigen Arzneimitteldatenbank ifap praxisCENTER 3
  • Y/337/1301/24/067 für AVWG 3.1 mit der werbefreie Arzneimitteldatenbank ifap praxisCENTER 3
Im Laufe des Jahres werden weitere Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte getestet und in der aktualisierten Empfehlungsliste aufgeführt.
Im Laufe des ersten Halbjahres wird die Benutzungsoberfläche von RST-MED Win in der höheren Mindestauflösung von 1024x768 Bildpunkten neu designed. Dadurch können zusätzliche Informationen übersichtlich angezeigt werden und es ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten. Die Mindestanforderungen an die Auflösung entsprechen damit denen des ifap praxisCENTERs.
2011 Eine größere Anzahl Praxen wechseln in diesem Jahr auf RST-MED Win. Im Vergleich zu dem bisherigen System in den Praxen bietet RST-MED Win bei niedrigeren Kosten und geringeren Ansprüchen an die Hardware einen größeren Funktionsumfang, einfachere Bedienung und die Möglichkeit individuelle Wünsche zu berücksichtigen. Die Datenübernahme nach RST-MED Win erfolgt entweder über unser spezielles Importprogramm, das die Daten vieler Systeme direkt einlesen kann, oder mit Hilfe von Drittanbietern über die BDT/xBDT-Schnittstelle.
Mitte des Jahres gab es gleich zwei Jubiläen zu feiern: 25 Jahre RST-MED und 10 Jahre RST-MED Win.
Am 18. April erfolgte bei der KBV-Prüfstelle in Köln eine erneute Überprüfung der aktuellen Version von RST-MED Win auf "Herz und Nieren". Neben den Funktionen für den Alltagsbetrieb, der korrekten Verarbeitung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR), dem Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), dem Ringversuchszertifikat etc. werden auch seltenere Spezialfälle abgeprüft.
RST-MED Win erfüllte alle diese Anforderungen, was in der offiziellen Zuteilung der neuen Prüfnummer Y/1/1107/36/067 am 25. Mai durch die KBV resultierte.
2010 In dem Update der Kassenabrechnung von RST-MED Win für das erste Quartal 2011 ist erstmals das neue Bild-/Videoaufzeichnungsmodul mit dem neuen Archivsystem enthalten. Direkt aus der Patientenakte heraus können damit Bilder zum Patienten aus beliebigen Videoquellen aufgenommen werden.
Anfang Dezember werden die Zertifizierungsunterlagen für die HzV-Abrechnung in Bayern bei der Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG (HÄVG) in Köln zur Prüfung eingereicht. Die Nachricht der erfolgreichen Zertifizierung der HzV-Module für das erste Quartal 2011 von AOK, BKK, IKK und EK traf bereits 14 Tage später ein.
Mitte Juni erfolgt die Rezertifizierung bzw. Erstzertifizierung für die Verträge der Hausarztzentrierten Versorgung in Bayern (HzV-Bayern) für AOK, BKK, EK, IKK Signal Iduna und LKK beim HÄVG in Köln. Anwender von RST-MED Win mit dem Zusatzmodul HzV-Vertrag setzen diese zertifizierte Programmversion bereits seit 01.07.2010 erfolgreich ein.
Am 24. Juni finden die Sichtprüfungen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor Ort in Berlin bezüglich Ambulanter Kodierrichtlinien (AKR), Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK, Release 0), Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und der Arzneimittelvereinbarungen der Landesebene (ARV) statt. Alle diesbezüglichen Anforderungen hat RST-MED Win problemlos erfüllt und die neuen KBV-Prüfnummern erhalten.
  • Y/1/1007/12/067 für KVDT, AKR und eGK
  • Y/325/1010/24/067 für AVWG und ARV mit der werbehaltigen Arzneimitteldatenbank ifap praxisCENTER
  • Y/327/1010/24/067 für AVWG und ARV mit der werbefreie Arzneimitteldatenbank ifap praxisCENTER
Im Februar wird das neue HzV-Modul für den ab 1. April 2010 in Bayern gültigen LKK-Hausarztvertrag in RST-MED Win integriert. Gleichzeitig werden alle Vorbereitungen für den ab Juli gültigen BKK-Hausarztvertrag getroffen.
2009 Für das Quartal IV/2009 rechnen die ersten Praxen im KV-Bezirk Nordrhein online per D2D mit RST-MED Win ab und signieren die eGesamtaufstellung mit dem neuen Heilberufeausweis (HBA). Diese Praxen erhalten einen Nachlass von 0,2 Prozentpunkten auf die Verwaltungskosten.
Im September und Oktober werden bei den Anwendern im KV-Bezirk Nordrhein die neuen BCS-Kartenterminals installiert und gleichzeitig dabei ein Anlagencheck durchgeführt. Viele Anwender nutzen die Gelegenheit für eine zusätzliche Schulung zu Spezialthemen wie die papierlose Praxisverwaltung mit RST-MED Win, Online-Abrechnung etc.
Die neuen Prüfnummern zur Zertifizierung von RST-MED Win nach AVWG Stufe 3 werden im September mitgeteilt. Diese lauten
  • Y/325/0910/12/067 für den Einsatz mit einer werbehaltigen Arzneimitteldatenbank und
  • Y/327/0910/12/067 für den Einsatz mit einer werbefreien Arzneimitteldatenbank.
Ende Juni wird RST-MED Win durch eine umfangreiche Ergebnisprüfung auf die Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen des Vertrags zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) AOK Bayern durch die HÄVG in Köln für den Einsatz im dritten Quartal geprüft. Am 1. Juli konnte per E-Mail mitgeteilt werden, dass das HzV-Modul zu RST-MED Win positiv geprüft und erfolgreich zertifiziert worden ist.
Das neue HzV-Modul AOK-Bayern fügt sich nahtlos in RST-MED Win ein und erlaubt so trotz neuer Formulare, Abrechnungsziffern und Regeln ein komfortables und homogenes Arbeiten unter der gewohnten Benutzungsoberfläche des Praxiscomputerprogramms.
Für die zweite Hälfte des Jahres ist die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im KV-Bezirk Nordrhein geplant. Seit Dezember 2008 besitzt RST-MED Win hierzu die notwendige Zertifizierung der KBV. Ab Januar werden daher alle von der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) zugelassenen Kartenterminals (eHealth - BCS) zusammen mit RST-MED Win intensiv getestet und ab der Programmversion 2.1d freigegeben.
2008 Am 16. Dezember wird von der KBV eine neue Prüfnummer für RST-MED Win zur Arzneimittelverordnungssoftware (Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz, AVWG) für 2009 vergeben. Diese lautet Y/302/0901/03/067.
Im September wird RST-MED Win um die Verarbeitung der Daten der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erweitert und die Unterlagen zur Zertifizierung (Funktionale Eignung eGK Release0; für ADT, KADT und LDT) bei der KBV in Berlin eingereicht. Die Erfüllung aller Vorschriften und die korrekte Verarbeitung der eGK-Daten wird von dem KBV in der Konformitätsbescheinigung vom 6. Dezember mit der zugehörigen Prüfnummer Y/11/0811/14/067 für die Funktionale Telematik - Eignung eGK Release 0 bescheinigt. Damit steht dem Einsatz von RST-MED Win zusammen mit der eGK im ersten Einsatzgebiet, der KV Nordrhein, nichts mehr im Wege.
Nach ausführlichen Tests wird im Spätsommer die Schnittstelle zum elektronischen (Impfmodul) freigeschaltet. Dieses Zusatzmodul deckt das gesamte Spektrum der STIKO-Empfehlungen (Ständige Impfkomission) ab und enthält zusätzlich einen Patienten-Impfpass, Aufklärungsbögen zu Impfungen, Reisemedizin-Informationen für alle Länder, mehrsprachige internationale Formulare, Gefährdungsgrößen u.v.m.
Bereits am 9. Juli erfolgte die Prüfung von RST-MED Win in Zusammenarbeit mit dem ifap praxisCENTER hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen und Vorschriften zum Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) bei der KBV in Berlin. RST-MED Win wird dadurch unter der Prüfnummer Y/302/0807/36/067 zertifiziert.
Am 19. Juni wird RST-MED Win von der KBV-Prüfstelle in Köln hinsichtlich der Erfüllung der aktuellen Abrechnungsvorschriften zum KVDT erfolgreich geprüft und erhält durch die Rezertifizierung die neue Prüfnummer Y/1/0807/36/067 für die Kassenabrechnung (ADT).
Anfang des Jahres erhält RST-MED Win die neuen Prüfnummern von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die neuen Prüfnummern:
  • Y/1/0801/06/067 für die Kassenabrechnung (ADT)
  • Y/2/0801/36/067 für die Kurarztabrechnung (KADT)
  • Y/31/0801/36/067 und Y/32/0801/36/067 für den Labordatenimport (LDT)
  • Y/33/0801/36/067 und Y/34/0801/36/067 für die Labordatenauftragserstellung (LDT)
sowie von der KV Nordrhein die neuen Prüfnummer
  • Y/7/0801/36/067 für den Notfalldatensatz (NDT).
In die Kassenversion von RST-MED Win wird ein neues Sprachaufzeichnungs- und wiedergabemodul integriert. Sprachnotizen und diktierte Befunde/Briefe können direkt in der multimedialen elektronischen Karteikarte der Patienten gespeichert werden.
2007 In der Dezemberausgabe der Zeitschrift "Der Kassenarzt" wird das Praxiscomputersystem RST-MED Win vorgestellt und über die unterschiedlichen Aktivitäten der Firma Dr. Steinbrecher berichtet.
Der Preis der Privatliquidation von RST-MED Win sowie einiger Zusatzmodule wird bei erweitertem Funktionsumfang zum 01.01.2007 um 5 - 10% gesenkt. Bei der Privatliquidation unter Windows kann bereits der 200. Anwender begrüßt werden.
Nachdem im Frühjahr 2007 die elektronische Abrechnung der berufsgenossenschaftlichen D-/H-Arzt-Formulare über das DALE-UV-Verfahren in der Version 5.3.2 in RST-MED Win integriert und vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) zertifiziert wird, wird RST-MED Win bereits im Oktober auf die ganz neue Version 7.3.2 von DALE-UV umgestellt und vom DALE-UV Support Team der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfolgreich geprüft und zertifiziert. Der plattform- und systemübergreifende Austausch der Daten erfolgt mittels des Programms MCC-PaDok der Firma GMC Systems und D2D.
2006 Der Funktionsumfang von RST-MED Win wird um neue Formulare und Facharztmodule erweitert. Von der KV Nordrhein erhält RST-MED Win die Zulassung für den Notfalldatenträgersatz (NDT-Prüfnummer Z0608318, Import und Export der Daten) für den Einsatz in Notfallpraxen.
Wir feiern das 20-jährige Jubiläum von RST-MED und das 5-jährige Bestehen der Windows-Version RST-MED Win.
In der Zeit vom 01. Juli bis 31. August erhalten alle Kunden auf Bestellungen von RST-MED Win und dessen Zusatzmodule einen Rabatt von 20%.
2005 In 2005 wird der neue EBM2000plus eingeführt. Mit RST-MED Win stellt diese Umstellung kein Problem dar, da alle Regeln und Vorschriften integriert sind. Dank einer neuen Statistik können die Regelleistungsvolumina genau überprüft und der Umsatz berechnet werden.
Mit dem DMP-Modul Qmax erhält RST-MED Win die Zulassung für die neuen DMPs Diabetes Mellitus Typ I (Prüfnr. J0506935), Asthma bronchiale (Prüfnr. I0511935) und COPD (Prüfnr. K0511935).
2004 Sowohl durch Neukunden als auch durch Systemwechsler wächst die Anzahl der Anwender der Kassenabrechnung und Privatliquidation von RST-MED Win stetig. Viele neue Funktionen werden im Zuge der regelmäßigen Updates in RST-MED Win integriert. Darunter auch ein umfangreiches Recall-System, Schnittstellen (über GDT/BDT), automatische Anbindung anderer Programme etc.
Ende des Jahres erhält RST-MED Win die Zulassung der KBV zusammen mit dem DMP-Modul Qmax für Diabetes Mellitus Typ 2 (Prüfnr. F0412935) und KHK (Prüfnr. H0412935).
2003 Das Jahr 2003 ist gekennzeichnet durch viele Systemwechsel anderer DOS-Programme auf RST-MED Win. Der Umstieg auf die komfortable Windows-Software RST-MED Win ist für viele Anwender kostengünstiger als die Umstellung ihrer bisherigen DOS-Software auf Windows. Die vorhandene Hardware kann oft sogar weitergenutzt werden. RST-MED Win bietet in der Regel einen größeren Funktionsumfang, keine versteckten Kosten durch notwendige Windows-Zusatzsoftware (Office-Paket, DFÜ-Software etc.) und erhebliche Einsparungen bei den laufenden Wartungsgebühren.
2002 Im Oktober erhält RST-MED Win die Zulassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Köln für die Kassenabrechnung (ADT), Abrechnung Ambulantes Operieren (AODT) und die Kurarztabrechnung (KADT) (Prüfnummern: A/B/C 0210318) sowie für die komplette Labordatenübertragung nach LDT 10/01 (Import und Export/Auftrag; Prüfnummern: L/M/N/O 0210318). Die Kassenabrechnung von RST-MED Win zeichnet sich durch die klare Struktur und Benutzerführung, einfache Bedienung, flexible Konfigurationsmöglichkeiten und den großen Funktionsumfang aus (Kassenabrechnung, Privatliquidation (mit PAD), BG-Abrechnung, komfortable Textverarbeitung, Netzwerkmodul, multimedialer elektronischer Karteikarte, umfangreichem Formulardruck, vielfältigen Statistiken etc.). RST-MED Win läuft unter allen gängigen MS-Windows-Versionen.
2001 Mit dem Marktforschungsunternehmen medimed GmbH wird im Februar eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Damit können Anwender von RST-MED kostenlos den Verordnungsmonitor prescriber als erstes EDV-übergreifendes Praxiswerkzeug zum umfassenden Schutz vor Prüf- und Regressverfahren bei der Arzneimittelverordnung nutzen. Gleichzeitig ist damit auch eine Schnittstelle zur BDA/IfAp-Regress-Analyse in RST-MED integriert.
Im Oktober erhält RST-MED die Zulassung für die neue Labordatenübertragung nach LDT 1001.01 (Import von Befunddateien aus Laborgemeinschaften, von Laborfachärzten und sonstigen Einsendepraxen sowie Export von LG-Auftragsdateien und elektronischen Überweisungen).
Nach rund 12 Monaten Entwicklungsdauer und Tests in ausgewählten Praxen wird im Herbst die Privatliquidation RST-MED Win in der Version 1.0 offiziell vorgestellt. Für alle die, die mit Einführung des Euros auf eine neue komfortable und umfangreiche Privatliquidation mit flexiblen Konfigurations- und Ausbaumöglichkeiten umsteigen wollen, stellt RST-MED Win ein preisgünstiges und einfach zu bedienendes Paket dar. Die Grundversion enthält bereits alle Module zur Stammdatenverwaltung, Chipkartenverarbeitung, Formulardruck, Privatliquidation und Textverarbeitung. Sie kann aber modular ausgebaut werden. Unter anderem sind die BG-Abrechnung, die Privatabrechnung auf Diskette (PAD) sowie Netzwerkfähigkeit und elektronische Karteikarte als Zusatzmodule verfügbar.
2000 Der RST-Server gehört in der Zwischenzeit zum täglichen Arbeitswerkzeug vieler Anwender von RST-MED, was die Zugriffszahlen in diesem Intranet zeigen. Um zukünftige Engpässe zu vermeiden, werden die Kapazität und das Angebot auf diesem Server stark erweitert.
Aufgrund der ausgeklügelten Software mit komfortablen Suchroutinen stellt die Einführung des ICD-10 für Anwender von RST-MED kein Problem dar. Die ICD-10-Software wird im Herbst zum kostenlosen Download im Internet zur Verfügung gestellt.
1999 Im zweiten Quartal wird der KVDT-Feldversuch in Darmstadt erfolgreich abgeschlossen. RST-MED erhält im Mai die endgültige Zulassung mit den Prüfnummern A9907067 (ADT), B9907067 (Kurarztabrechnung) und C9907067 (Ambulantes Operieren).
Aufgrund der Laborreform muss die Laborsoftware komplett überarbeitet und einer neuen Prüfung bei der KBV unterzogen werden. Anfang Juli liegt das neue, positive Prüfergebnis auf die Datensatzbeschreibung LDT 07/99 für vor.
Als erstes Praxiscomputersystem wird RST-MED zum 01. Juli bundesweit bei allen Anwendern auf die neue KVDT-Abrechnung umgestellt. Die Firma Dr. Steinbrecher wird damit zum Vorreiter und zum Prüfstein für die von den KVen gelieferten Daten (siehe Bericht Zeitschrift PraxisComputer 5/99 vom 08.10.99, Seite 6-7). Alle anderen Praxiscomputeranbieter können von diesen Vorarbeiten profitieren.
1998 Mit dem Jahreswechsel haben noch mehr Anwender ihre Telefonanlage auf ISDN umgestellt und nutzen dadurch die Möglichkeiten und das Angebot des RST-Servers für Updates zu RST-MED und als Zugriff auf tausende von Sharewareprogrammen.
Am 25.03.1998 erhält die neue Version von RST-MED - neben vier anderen Firmen - die Zulassung für die KVDT-Datensatzbeschreibung für den Feldversuch ab 01.04.1998 in Darmstadt. An dem Feldversuch nimmt RST-MED mit zwei Praxen teil. Nur insgesamt 15 Praxen beteiligen sich am Feldversuch. Die Ergebnisse der Arbeiten der letzten 20 Monate im KVDT-Beirat haben damit ihren praktischen Einsatz gefunden.
1997 Anfang Januar erhält RST-MED die Zulassung der Labordatenübertragung nach LDT 09/95b.
Für eine bessere Wirtschaftlichkeitsberechnung und eigene Kontrolle gibt es ab Juli eine neue Version des Ziffernstatistikprogramms. Dieses Programm berücksichtigt alle Varianten der Budgetierung und kann flexibel an die jeweiligen Praxisbesonderheiten angepasst werden. Das Programm arbeitet optimal mit RST-MED zusammen, kann aber aufgrund der Möglichkeit der Analyse von Abrechnungsdisketten auch von Ärzten mit anderen Praxiscomputersystemen eingesetzt werden, deren System diese umfangreichen Möglichkeiten nicht bieten.
1996 Der im IDM entwickelte PraxisIndex kann als wirksames Werkzeug gegen den Punktwertverfall von allen Anwendern von RST-MED eingesetzt werden.
Im Mai wird die Verarbeitung der neuen Chipkarten für Privatversicherte in RST-MED eingebaut. Nach einer Prüfung wird in einem Gutachten die fehlerfreie Verarbeitung und Formularbedruckung mit RST-MED durch das Projektteam "Card für Privatversicherte" bescheinigt. Bis Ende 1996 haben erst 25% der Praxiscomputersysteme diese Bescheinigung erhalten.
Im August wird bei der Firma Dr. Steinbrecher/RST-Software ein Server (RST-Server; Intranet) fest eingerichtet, den alle Anwender von RST-MED per ISDN kostenlos erreichen können. Durch den Zugriff auf die aktuellen Programme zu RST-MED, KBV-Programmen und Stammdateien, Programm-Updates und der Möglichkeit der Fernwartung werden neue, umfangreiche Serviceleistungen angeboten.
Das Labordatenprogramm wird Ende November zur Prüfung auf die neue Datensatzbeschreibung LDT 09/95b bei der KBV eingereicht. Weniger als 10% der Praxiscomputeranbieter haben zu diesem Zeitpunkt die neue LDT-Zulassung.
In diesem Monat nimmt die Firma Dr. Steinbrecher auch die Arbeit im KVDT-Beirat auf. Dort wird zusammen mit 8 anderen Firmen aus dem Praxiscomputerbereich sowie Vertretern von KVen und der KBV die nächste Datensatzbeschreibung (KVDT) und die Vorgehensweise der Abrechnung ab dem Jahr 1999/2000 festgelegt.
1995 Ein neues Zusatzprogramm für RST-MED zur Verarbeitung der Labordaten nach dem "Bonner Modell" wird fertiggestellt und zur Prüfung eingereicht.
An dem neuen Feldversuch der Medizinischen Patientenkarte (A-Card) im Raum Neuwied/Koblenz nimmt RST-MED neben ca. 10 anderen Praxiscomputeranbietern ebenfalls teil.
Auch die neuen Vorschriften (Integration von ICD-Kode, Kostenträgerstammdatei, KBV-Prüfmodul) werden durch RST-MED erfüllt und die neue Prüfnummer 9601067DLE durch die KBV zugeteilt.
Ende 1995 wird die Firma Dr. Steinbrecher/RST-Software Mitglied in der IDM e.V. (Interessengemeinschaft Datenverarbeitung in der Medizin). Der Zusammenschluss unterschiedlicher Praxiscomputeranbieter soll stärkeres Mitspracherecht bei den offiziellen Gremien haben und dem Wissenstransfer bzw. der gemeinsamen Entwicklung neuer Produkte für das Gesundheitswesen dienen.
1994 Auch bei der Prüfung auf die neue Datensatzbeschreibung ADT 10/93 gehört RST-MED mit der positiven Prüfung von Mitte März mit zu den ersten, erfolgreich geprüften Systemen. Die neue Prüfnummer lautet 9403067.
1993 Im Februar wird RST-MED intensiv vom ZI in Köln (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland) erfolgreich getestet und die Ergebnisse in die dortige Beratungsdatenbank aufgenommen.
Ab 01. April erfolgt der Einsatz von RST-MED in dem ersten Testgebiet der Chipkarten - Wiesbaden. Bereits am 05. Juli wird mit RST-MED der KV Hessen-Darmstadt zum ersten Mal ein Praxiscomputersystem vorgestellt, das die Chipkarten in allen Varianten problemlos verarbeiten und eine fehlerfreie Abrechnung durchführen kann. Dies wird auch in der Sonderprüfung "Krankenversichertenkarte" am 22. September noch einmal bestätigt und in der neuen Prüfnummer 9309067 bescheinigt.
1992 Fünf regionale Benutzertreffen finden in diesem Jahr in ganz Deutschland statt. Neben dem Erfahrungsaustausch der Anwender und der Sammlung von Wünschen und Anregungen stehen die Schulung sowie die Vorführung von Neuerungen im Vordergrund.
1991 RST-MED wird um neue Funktionen ergänzt und auf die neue Datensatzbeschreibung 05/90 unter der Prüfnummer 9194967 zugelassen. Ein spezielles Praxiscomputer-unabhängiges Programm zur nachträglichen Analyse von Abrechnungsdisketten DTAnalyse) findet schnell Verbreitung bei KVen, Prüfärzten und Anwendern anderer Praxiscomputersysteme.
1990 Nachdem nun endlich in allen KV-Bezirken eine Kassenabrechnung per Diskette möglich ist, wird die Kassenzulassung für RST-MED beantragt. Die KBV bescheinigt die korrekte Abrechnung auf der Basis der Datensatzbeschreibung 03/89 und teilt RST-MED die Prüfnummer 90006067 zu.
1989 RST-MED wird um mehrere Module erweitert, unter anderem um ein Netzwerkmodul. Diese netzwerkfähige Version wird bei einem Benutzertreffen 35 interessierten Anwendern vorgeführt.
1987 In der Fachzeitschrift PraxisComputer Nr. 4 vom November wird RST-MED in dem Artikel "Kompatibel und kostengünstig" getestet und beschrieben.
1986 Nach intensivem Test in mehreren Arztpraxen wird das gemeinsam von Ärzten und EDV-Spezialisten entwickelte RST-MED (Privatliquidation) erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.

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